Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DRIVECLUB – Mobile Premium-Autopflege

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der DRIVECLUB  
Mobile Premium-Autopflege gegenüber Privatkunden, Unternehmen sowie sonstigen Auftraggebern.

Mit der Vereinbarung eines Termins oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten diese AGB als verbindlich anerkannt.

2. Leistungsumfang
DRIVECLUB erbringt professionelle mobile Fahrzeugpflege- und Aufbereitungsdienstleistungen,
insbesondere in den Bereichen:
Innen- und Außenreinigung
Lackpflege und Lackaufbereitung
Nano- und Keramikversiegelung
Leder-, Polster- und Materialpflege
Felgenreinigung und Felgenversiegelung
Ozonbehandlung und Geruchsneutralisation
Fahrzeugaufbereitung für Verkauf, Leasingrückgabe oder Präsentationszwecke
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der individuellen Vereinbarung bzw. dem jeweiligen Angebot.

3. Terminvereinbarung
Termine gelten ausschließlich nach ausdrücklicher Bestätigung durch DRIVECLUB als verbindlich.
DRIVECLUB behält sich das Recht vor, Termine aus organisatorischen, technischen oder witterungsbedingten Gründen zu verschieben, sofern die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung andernfalls nicht gewährleistet werden kann.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preisangaben verstehen sich als unverbindliche „ab“-Preise in Euro und dienen ausschließlich der Orientierung.
Die endgültige Vergütung richtet sich insbesondere nach:
Fahrzeuggröße und Fahrzeugtyp,
Zustand und Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs,
gewünschtem Leistungsumfang,
individuellem Arbeits- und Zeitaufwand,
besonderen Materialien oder Oberflächen.
Zusätzliche Leistungen oder erheblicher Mehraufwand können gesondert berechnet werden.

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Dienstleistung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist,
ausreichend Arbeitsfläche vorhanden ist,
die Durchführung der Arbeiten gefahrlos möglich ist,
sämtliche persönlichen Gegenstände und Wertsachen vor Arbeitsbeginn aus dem Fahrzeug entfernt wurden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, DRIVECLUB vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich auf:
Vorschäden,
Nachlackierungen,
empfindliche Materialien,
Folierungen,
technische Defekte,
lockere oder beschädigte Fahrzeugteile
sowie sonstige Besonderheiten hinzuweisen.

6. Haftung
DRIVECLUB haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DRIVECLUB ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung ist soweit gesetzlich zulässig insbesondere ausgeschlossen für:
bereits vorhandene Schäden oder Vorschäden,
alters- oder nutzungsbedingte Materialermüdung,
empfindliche oder vorgeschädigte Oberflächen,
Nachlackierungen oder minderwertige Lackierungen,
technische oder elektrische Defekte,
lose oder beschädigte Fahrzeugteile,
Folgeschäden,
Schäden aufgrund nicht mitgeteilter Besonderheiten,
Schäden infolge unsachgemäßer Vorarbeiten Dritter.

Für den Verlust oder die Beschädigung von im Fahrzeug verbliebenen:
Wertgegenständen,
Bargeld,
elektronischen Geräten,
Dokumenten
oder sonstigen persönlichen Gegenständen wird keinerlei Haftung übernommen.

Vor Beginn der Arbeiten behält sich DRIVECLUB vor, den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs durch Foto- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Dies dient ausschließlich der Dokumentation bereits vorhandener Vorschäden, Verschmutzungen oder Besonderheiten am Fahrzeug sowie der Vermeidung späterer Unstimmigkeiten hinsichtlich möglicher Schadensfälle.

Die Aufnahmen werden ausschließlich zu internen Dokumentations- und Nachweiszwecken verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten sämtlicher Mitarbeiter, Aushilfen, Erfüllungsgehilfen und sonstiger im Auftrag von DRIVECLUB tätiger Personen.

Die gesetzliche Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

7. Stornierung und Ausfallpauschale
Vereinbarte Termine können grundsätzlich jederzeit verschoben oder storniert werden.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich DRIVECLUB vor, eine angemessene Ausfallpauschale von bis zu 70 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen, sofern die kurzfristige Absage nicht auf einem wichtigen, vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Grund beruht.

Die Höhe der Ausfallpauschale richtet sich insbesondere nach:
dem reservierten Zeitaufwand,
der kurzfristig nicht möglichen Weitervergabe des Termins,
bereits entstandenen Vorbereitungs- und Anfahrtskosten,
sowie dem vereinbarten Leistungsumfang.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass DRIVECLUB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Wetter- und Umwelteinflüsse
Bei ungeeigneten Wetterbedingungen oder sonstigen äußeren Umständen, die eine fachgerechte Durchführung der Dienstleistung beeinträchtigen oder unmöglich machen, kann DRIVECLUB Termine kurzfristig verschieben oder absagen.

9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.